Suchfunktion

I. Vollzug der Jugendstrafe =
Erziehung und Betreuung

Die Justizvollzugsanstalt Adelsheim wurde 1974 als zentrale Jugendvollzugsanstalt Baden-Württembergs in Betrieb genommen.

Im Justizvollzugsgesetzbuch Buch 4 für Baden-Württemberg ist im § 1 die Erziehung der jungen Gefangenen als erster Grundsatz festgehalten.
Die jungen Gefangenen sollen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung, ein Leben ohne Straftaten zu führen.

II. Untersuchungshaft

 

In der Untersuchungshaftabteilung werden die jungen Untersuchungsgefangenen (<21 Jahre) aus den Landgerichtsbezirken Heidelberg, Mannheim und Mosbach untergebracht.



Die Untersuchungshaft, die bei jungen Gefangen erzieherisch ausgestaltet sein muss, soll die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten bzw. der Vermeidung weiterer Straftaten dienen.

 

Fußleiste