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Geldeinzahlung für Gefangene

Empfänger für die Geldeinzahlung ist immer die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug. Unter „Verwendungszweck“ geben Sie bitte Namen, Vornamen und Geburtsdatum des betreffenden Gefangenen, zwingend "AK 65" für Rottweil einschl. Außenstellen sowie den Zusatz „Eigengeld (Abkürzung EG), Sondergeld 1 (Abkürzung: SG1=Einkauf) oder 2 (Abkürzung SG2 =zweckgebundene Einzahlung)“ an.

Bitte beachten Sie: Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel ca. drei bis vier Werktage.

Bankverbindung:

Baden-Württembergische Bank
Konto-Nr. 4552107
Bankleitzahl: 600 501 01
IBAN: DE25600501010004552107
SWIFT-BIC: SOLADEST600



  
  





  
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

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