Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Organisation

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe (BGBW) ist in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Sitz in Stuttgart. Neben der Geschäftszentrale bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm) sowie 35 Außen- und Sprechstellen. Durch diese Flächenpräsenz soll jede Klientin und jeder Klient möglichst wohnortnah betreut werden.

Landesweit sind derzeit rund 480 haupt- und 600 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die BGBW tätig. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Damit ist die BGBW eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreibt aktiven Opferschutz.

Die BGBW betreut zum Stichtag 31.12.2022 rund 16.800 Personen in der Bewährungshilfe. Jährlich werden etwa 9.900 Gerichtshilfeberichte erstellt, davon rd. 6.100 im Kontext der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, und in circa 1.600 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs vermitteln die Mediatorinnen und Mediatoren der BGBW

Im Organigramm ist die Aufbauorganisation der BGBW grafisch dargestellt.

Aufgaben und Leitideen

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht es, Rückfallkriminalität zu vermeiden. Dabei setzen wir auf Resozialisierung. Wir begleiten die Klientinnen und Klienten dabei, ihre Probleme zu lösen und sich ein Leben innerhalb der Gesellschaft und ohne Gesetzeskonflikte aufzubauen. Jeder verdient neue Chancen und kann sich positiv entwickeln. Jede Bewährungsunterstellung, die ohne Wiederholungstat abgeschlossen werden kann, trägt zur Sicherheit der Gesellschaft bei. Grundlage unseres Handelns ist der respektvolle Umgang mit allen Klienten. Unsere Leitmaxime ist es, dass jeder eine positive Entwicklung durchlaufen kann und die Chance dazu verdient. 

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