Beauftragte für Chancengleichheit

Die Aufgaben und die Rechtstellung der Beauftragten für Chancengleichheit sind seit 27.02.2016 im neuen Chancengleichheitsgesetz geregelt.

§1 Gesetzesziel:

In Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Artikel 3 Abs. 2 GG wird die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Behörden des Landesund den sonstigen in diesem Gesetz genannten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetztes gefördert. Ziel des Gesetztes ist die berufliche Förderung von Frauen unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG), insbesondere die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen, eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen. Weiteres Ziel ist es, auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer hinzuwirken.


Dies bedeutet: 

  • der Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leistungsaufgaben steht die Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich nichts entgegen
  • in Unterrepräsentanzbereichen müssen Frauen gezielt zur Bewerbung aufgefordert werden
  • bei allen Bewerbungsgesprächen in Bereichen mit geringem Frauenanteil ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen
  • die Beauftragte für Chancengleichheit wirkt bei der Planung, Gestaltung und Durchführung des Fortbildungsprogramms mit
  • bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen muss die Beauftrage für Chancengleichheit frühzeitig beteiligt werden
  • die Beauftragte für Chancengleichheit erarbeitet Vorschläge für den Chancengleichheitsplan und überprüft die Umsetzung
  • die Beauftragte für Chancengleichheit und die Dienststelle fördern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer
     

Wir sind Ansprechpartnerinnen:

  • bei strukturellen Veränderungen an Ihrem Arbeitsplatz
  • wenn Sie familienfreundliche Arbeitszeiten benötigen, wegen der Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder wenn es um eine Teilzeitstelle in einer Vorgesetzten- und Leitungsfunktion geht
  • wenn Sie sich Sorgen um die Sicherheit am Arbeitsplatz oder es Probleme im Arbeitsumfeld gibt
  • bei Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Reduzierung der Arbeitszeit
  • für die Umsetzung von Strukturen zur Chancengleichheit im Beruf
  • bei sexueller Belästigung, Mobbing etc. am Arbeitsplatz
  • wenn es um „Wegesicherheit“ geht
  • Fort- und Weiterbildung


Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Chancengleichheit zur Verfügung.