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Freigängerheim Mosbach (Offener Vollzug)

Freigängerheim Mosbach

In der Außenstelle Mosbach sind max. 17 Gefangene als Freigänger im offenen Vollzug untergebracht.

Beim Freigang handelt es sich um eine besondere Form des offenen Vollzug. Hier werden im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen. Dies erfordert vom Insassen die freiwillige Einordnung in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung und ist eine wichtige Stufe zur „Einübung der Regeln des freien Lebens“. Im Gegensatz zum offenen Vollzug sind Freigänger auf dem „freien Arbeitsmarkt“ tätig und nicht in anstaltseigenen Betrieben. Die Entlohnung erfolgt nach ortsüblichen Vorgaben und muss mind. im Mindestlohnbereich angesiedelt sein. Die Gefangenen verlassen morgens die Haftanstalt und begeben sich zu ihren Arbeitsplätzen bei Unternehmen in der Region Mosbach. Nach Beendigung der Arbeit kehren sie unverzüglich in die Anstalt zurück und bleiben dort bis zum nächsten Morgen, sofern sie keinen Ausgang oder Urlaub haben. In der Anstalt können die Gefangenen an den dort angebotenen Freizeit-, Sport- und Beratungsangeboten teilnehmen. Die Wochenenden verbringen die Gefangenen i. d. R. bei ihren Familien. Gefangene im Freigang haben sich strikt an die vorgegebenen Regeln zu halten. Alkoholkonsum oder eine verspätete Rückkehr können schnell dazu führen, dass ein Gefangener in den geschlossenen Vollzug verlegt wird, dies trifft im Übrigen auch dann zu, wenn ein Freigänger selbstverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert.

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